
Nachfolgend wird die Vorlage eines kurzen Arbeitsvertrages aufgeführt:
ARBEITSVERTRAG
zwischen
ARBEITGEBER AG
(nachfolgend "Arbeitgeberin")
und
Johannes Muster
(nachfolgend "Arbeitnehmer")
1. Vertragsbeginn
Das Arbeitsverhältnis beginnt auf den ...........
2. Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:
· Führen der administrativen Angelegenheiten der Arbeitgeberin.
· Beratungsgespräche.
· Mithilfe bei Arbeiten im Bereich Marketing.
· ......
3. Kompetenzbereich
Der Arbeitnehmer ist direkt Herrn/Frau ......... unterstellt.
4. Arbeitszeit
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitskraft in den Dienst der Arbeitgeberin zu stellen und diejenige Arbeitszeit aufzuwenden, die zur erfolgreichen Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben und zur sorgfältigen Wahrung der Interessen der Arbeitgeberin erforderlich ist. Die minimale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, für Dritte tätig zu sein, solange dadurch die Interessen der Arbeitgeberin nicht beeinträchtigt werden.
5. Gehalt
5. 1 Gehalt
Der Grundlohn beträgt CHF ......
Oder: Der Arbeitnehmer wird auf einer Stundenlohn-Basis entlöhnt. Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von CHF .....
5.2 Kommissionen
Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich 10% des Umsatzes für vermittelte Geschäfte, die zwischen Dritten und der Arbeitgeberin zustande kommen. Der Anspruch des Arbeitnehmers entsteht erst, wenn der Dritte seine Leistung bezahlt hat.
5.3 Lohnabzüge
Von diesem Bruttolohn werden folgende Beiträge in Abzug gebracht:
· Arbeitnehmerbeiträge an die AHV/ALV/IV/EO gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
· Pensionskassenbeiträge gemäss den statuarischen Bestimmungen (erst ab dem 25. Lebensjahr und einer Lohnsumme von CHF 24'000)
· Prämie für die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG (Nichtbetriebsunfälle)
5.4 Ferienanspruch
Der Arbeitnehmer hat Anspruch 4 Wochen Ferien. Der Zeitpunkt der Ferien wird in Absprache mit der Arbeitgeberin festgelegt.
6. Spesen
Grössere Beträge wie Auslagen für Kundenessen, Besuch von Kursen, Seminaren etc. und die damit verbundenen Auslagen werden separat gegen Vorlage der Quittung entschädigt.
7. Geheimhaltungspflicht
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über sämtliche ihm im Rahmen der Arbeitstätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
8. Beendigung des Vertrages
Der Arbeitsvertrag kann von beiden Parteien schriftlich durch eingeschriebenen Brief, oder gegen Empfangsbestätigung, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils auf Ende eines Monats aufgelöst werden.
9. Übrige Bestimmungen
Soweit durch diesen Vertrag nichts Abweichendes geregelt wird, finden die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes und des schweizerischen Arbeitsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen Anwendung.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
Ort, Datum: ...............................
Die Arbeitgeberin: Der Arbeitnehmer :
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