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Die Klage wird durch ein Schriftstück des Klägers rechtshängig gemacht (die sogenannte "Klageschrift").
Darin muss der Kläger angeben, was er vom Beklagten verlangt (das "Rechtsbegehren") und eine Begründung dieser Forderung.
Das Rechtsbegehren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist regelmässig auf eine Geldsumme gerichtet. Der Kläger verlangt dann, dass "der Beklagte zu verpflichten sei, dem Kläger den Betrag von CHF .... mitsamt Zins von 5% seit ... zu bezahlen." Ausnahmsweise kann der Kläger auch eine Handlung des Beklagten verlangen, beispielsweise dass die Arbeitnehmerin es unterlassen soll, den Arbeitgeber zu konkurrenzieren oder dass der Arbeitgeber ein ordentliches Arbeitszeugnis ausstellen soll.
Die Begründung der Forderung soll einerseits die Tatsachen aufführen, die die Forderung glaubhaft machen. Ist der Kläger anwaltlich vertreten, sollte auch eine kurze rechtliche Begründung in der Klageschrift enthalten sein (d.h. die Angabe der Gesetzesbestimmungen, auf denen die Forderung basiert). Bei juristischen Laien ist dies aber nicht vorausgesetzt, da das Gericht (hoffentlich) das Arbeitsrecht kennt. Die Tatsachen sollten detailliert und chronologisch (in der Reihenfolge, wann sie eingetreten sind) beschrieben werden. Zudem sollten auch Beilagen (Urkunden) der Klageschrift beigefügt werden, damit sich der Richter ein Bild über die Beweislage machen kann.
Ist die Klageschrift beim Richter eingetroffen, setzt er entweder einen Termin für eine mündliche Verhandlung fest oder er gibt der Beklagten eine Frist für eine schriftliche Klageantwort. Die Klageantwort ist in der gleichen Form zu verfassen wie die Klageschrift.
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